Verein
ACT empfiehlt Freien Theatergruppen, sich als Verein zu organisieren. Denn so werden alle Verträge und Bewilligungen über den Verein abgewickelt, und der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen und nicht mit den Privatvermögen der beteiligten Theaterschaffenden. Eine Vereinsgründung ist einfach und kostenlos. Untenstehend sind Vorlagen für Vereins-Statuten, für die Gründungsversammlung sowie die konstituierenden Sitzung vorhanden.
Das gilt es bei der Vereinsgründung zu beachten: - Statuten müssen in schriftlicher Form vorliegen. - Protokoll der Gründungsversammlung und Protokoll der konstituierenden Sitzung müssen gemacht werden. Die Gründerversammlung und die konstituierende Sitzung können gleichzeitig gemacht werden. - Organisation: Es braucht mindestens zwei Organe, eine Vereinsversammlung (= Mitgliederversammlung = GV) und einen Vorstand. - An der konstituierenden Sitzung werden der Präsident, Kassierer und Aktuar bestimmt. - Der Zweck des Vereins soll in Statuten schriftlich vorliegen. - Mittel / Finanzen müssen in Statuten schriftlich festgehalten sein. - Haftung muss in Statuten definiert sein.
Verein Vorlage Statuten 2006 (PDF) Verein Vorlage Gründungsversammlung 2006 (PDF) Verein Vorlage konstituierende Sitzung 2006 (PDF)
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Firma (Name), deren Stammkapital in Teilsummen (Stammeinlagen) aufgeteilt ist. Das Stammkapital darf nicht weniger als Fr. 20'000.— betragen. Die Gründung bedarf einer öffentlicher Beurkundung und einen Eintrag ins Handelsregister. Seit 1.1.2008 ist eine Revision in Kraft, durch die z.B. die Möglichkeit eines Opting-Out (Verzicht auf Revision unter bestimmten Voraussetzungen) besteht. Die Gründung einer GmbH ist für Theatergruppen nur für sehr grosse Produktionen oder bei kontinuierlicher Produktionstätigkeit empfehlenswert.
Musterstatuten in Kurzform (Doc) |