ACT berät Theaterschaffende bezüglich Sozialversicherungen, Vertragsrecht, Leistungsschutz und Urheberrecht und unterstützt bei der Gründung von Produktionsstrukturen, z.B. bei Vereinsgründungen. In komplexen Fällen und bei Rechtsstreitigkeiten steht ein Rechtshilfefonds zur Verfügung, dank dem ein Anwalt oder eine Anwältin beigezogen werden kann. Mitglieder werden in begründeten Fällen vor der Schlichtungsstelle eines Arbeitsgerichtes vertreten.
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Kontakt für eine rechtliche Auskunft: 031 312 80 08 oder E-Mail
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