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RECHTSFORMEN DER PRODUZIERENDEN

Rechtsformen der Produzierenden

Sobald bei einer Theaterproduktion mehrere Personen beteiligt sind, ist es empfehlenswert, eine juristische Person zu gründen. Wird eine juristische Person (also ein Verein, GmbH oder Aktiengesellschaft) ins Leben gerufen, so wird die persönliche Haftung von Theaterschaffenden ausgeschlossen; es ist dann die juristische Person, die für die Verbindlichkeiten der Produktion haftet. Wir empfehlen unbedingt, einen Verein zu gründen.

Die möglichen Rechtsformen für Theaterproduktionen in Kürze:

- Einzelfirma (≠ juristische Person): Wenn eine Einzelperson beschliesst, eine eigene Produktion zu lancieren und keine andere juristische Form wählt, so handelt es sich rechtlich gesehen um eine Einzelfirma. Die Einzelperson ist dann allein gegenüber Behörden, Lieferanten usw. verantwortlich und haftet mit ihrem Privatvermögen.

- Einfache Gesellschaft (≠ juristische Person): Mehrere Personen schliessen sich für eine gemeinsame Produktion zusammen und erklären, dass sie Gewinn oder Verlust gemeinsam tragen wollen. Solidarische Haftung mit Privatvermögen. Nicht empfehlenswert.

- GmbH, AG (= juristische Person): Für die Gründung einer AG ist ein Eigenkapital von 100'000.- Franken und für eine GmbH ein Eigenkapital von 20'000.- Franken erforderlich. Nur für sehr langfristige Produktionstätigkeit bzw. grosse Produktion empfehlenswert.

- Verein (= juristische Person): Alle Verträge und Bewilligungen werden über den Verein abgewickelt. Der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen und nicht mit den Privatvermögen der beteiligten Theaterschaffenden. Um rechtlich sicher zu gehen, soll in den Statuten darauf hingewiesen werden, dass der Verein nur mit dem Vereinsvermögen und die Mitglieder nur mit einem festgelegten Mitgliederbeitrag (der auch nur CHF 5.- betragen kann) haften. Empfehlenswert ist die Vereinsgründung ausserdem, weil der Verein so zum Arbeitgeber und die beteiligten Theaterschaffenden zu Arbeitnehmenden werden. Arbeitslosengeld kann nur beziehen, wer seinen Lohn aus unselbständiger Arbeit, also als Arbeitnehmer/in bezieht.

Konkretes zur Vereinsgründung

Eine Vereinsgründung ist einfach und kostenlos. Untenstehend sind Vorlagen für Vereins-Statuten, für die Gründungsversammlung sowie die konstituierenden Sitzung vorhanden.

Das gilt es zu beachten:
- Statuten müssen in schriftlicher Form vorliegen.
- Protokoll der Gründungsversammlung und Protokoll der konstituierenden Sitzung müssen gemacht werden. Die Gründerversammlung und die konstituierende Sitzung können gleichzeitig gemacht werden.
- Organisation: Es braucht mindestens zwei Organe, eine Vereinsversammlung (= Mitgliederversammlung = GV) und einen Vorstand.
- An der konstituierenden Sitzung werden der Präsident, Kassierer und Aktuar bestimmt.
- Der Zweck des Vereins soll in Statuten schriftlich vorliegen.
- Mittel / Finanzen müssen in Statuten schriftlich festgehalten sein.
- Haftung muss in Statuten definiert sein (siehe oben).

Achtung! Es muss vermieden werden, dass Personen, die vom Verein angestellt werden, auch im Vorstand des Vereins vertreten sind. Denn damit besteht die Gefahr, dass keine Arbeitslosengelder für diese Engagements beansprucht werden können. 

 

Verein Vorlage Statuten 2006 (PDF)

Verein Vorlage Gründungsversammlung 2006 (PDF)

Verein Vorlage konstituierende Sitzung 2006 (PDF)