Seit dem 1. Januar 2010 müssen die Arbeitgeber/innen aus den Bereichen Tanz- und Theaterproduktionen, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduktionen, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich automatisch einen Beitrag an die AHV/IV/ALV der Arbeitnehmer/innen leisten. Dies gilt auch für geringfügige Löhne.
Merkblatt (PDF)
Aide-mémoire (PDF)
Promemoria (PDF)