Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat zusammen mit Partnern das Referendum gegen die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes ergriffen. Am 26. September 2010 können die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Gesetz abstimmen. ACT unterstützt das Referendum, weil das neue Gesetz insbesondere den Versicherungsschutz für junge Arbeitnehmer/innen und für Temporärangestellte abbauen würde. Wir empfehlen am 26. September ein Nein zum Abbau der Arbeitslosenversicherung.
Hier im Detail die Beschlüsse des Parlamentes bezüglich der 4. Revision:
Auf Seite der Einnahmen einigten sich die Räte auf eine Beitragserhöhung um 0,2 auf 2,2 Prozent und ein zusätzliches Solidaritätsprozent für Einkommen zwischen 126'000 und 315'000 Franken.
Die Jungen sind künftig verpflichtet, auch eine Arbeit anzunehmen, die ihren Qualifikationen oder ihrer Erfahrung nicht genügend Rechnung trägt. Unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten haben mit 200 Taggeldern nur noch Anrecht auf die Hälfte der bisherigen Leistung. Schüler und Studenten sind zwar knapp an einer Wartezeit von 260 Tagen vorbeigeschrammt. Die maximale Anzahl der Taggelder kürzte das Parlament für sie und alle anderen Beitragsbefreiten aber von 200 auf 90.
Weiter erhalten Arbeitslose, die während zwölf Monaten in die Kasse einbezahlt haben, anstelle von bisher 400 nur noch 260 Taggelder. 400 Taggelder erhalten die Versicherten neu erst nach einer Beitragszeit von mindestens 18 Monaten.
Das Maximum von 520 Taggeldern gibt es für über 55-Jährige erst nach einer Beitragszeit von mindestens 24 Monaten, ein halbes Jahr länger als bisher. Dasselbe gilt für Personen, die eine Teil- Invalidenrente von mindestens 40 Prozent erhalten.
Heute müssen alle Arbeitslosen fünf Tage warten, bis sie Arbeitslosengeld erhalten. Künftig müssen sich Personen ohne Kinder mit einen Einkommen ab 60'000 Franken zwischen 10 und 20 Tagen gedulden.
Eine weitere Neuerung betrifft Kantone, die von hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sie können künftig keine vorübergehende Verlängerung der Taggelder mehr beantragen. Bisher sah das Gesetz eine Erhöhung um 120 Taggelder vor. Derzeit profitieren die Kantone Neuenburg, Jura und Waadt von der Regelung.
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