Berns grosser Rat hat am vergangenen Dienstag das neue Kulturförderungsgesetz des Kantons besprochen, das dessen Kulturstrategie von 2009 umsetzt. Auf Bestreben von BDP, EDU, SVP und FDP wurde dabei die Bestimmung gestrichen, dass der Kanton den Kulturschaffenden einen Anteil an die berufliche Vorsorge leisten kann. Dies obwohl Erziehungsdirektor Bernhard Pulver darauf verwiesen hat, dass eine solche Bestimmung auf Bundesebene auf Bestreben der SVP eingeführt worden sei und der Kanton allenfalls später Sozialgelder sparen könne, wenn er jetzt die Altersvorsorge der Künstler fördere. Der Rat strich den Passus trotzdem mit 94 zu 54 Stimmen.
ACT hat sich gemeinsam mit Suisseculture Sociale federführend für die soziale Sicherheit im Berner Kultuförderungsgesetz eingesetzt. Im Juni gibt es noch eine 2. Lesung des Grossen Rates, viel Hoffnung gibt es aber nicht.