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		<title>ACT Infos</title>
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			<title>ACT Infos</title>
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		<lastBuildDate>Fri, 17 May 2013 14:10:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden</title>
			<link>http://www.a-c-t.ch/kulturpolitik/ahv-iv-eo/ahv-iv-eo/verbesserung-der-sozialen-sicherheit-der-kulturschaffenden/f8b987c907ea5dce0db3a385deea2c11/?tx_ttnews%5Bcat%5D=3</link>
			<description>Der Bundesrat hat Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Kulturförderung  (Kulturförderungsgesetz)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Kulturförderung  (Kulturförderungsgesetz) per 1.&nbsp;Januar 2013 in Kraft gesetzt und die  Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Erhalten Kulturschaffende in Zukunft vom  Bundesamt für Kultur oder von der Kulturstiftung Pro Helvetia eine Finanzhilfe  zugesprochen, so liefern diese 12% der subventionierten Arbeitsleistungen an die  Pensionskasse oder an die Säule 3a der Kulturschaffenden ab. Die Umsetzung von  Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes erfolgt im Rahmen der bewilligten Kredite  und hat keine Mehrkosten zur Folge.</p>
<p><a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=46602" target="_blank" >www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=46602</a></p>]]></content:encoded>
			<category>AHV / IV / EO</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 12 Nov 2012 20:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Familienzulagen für Selbständigerwerbende</title>
			<link>http://www.a-c-t.ch/kulturpolitik/ahv-iv-eo/ahv-iv-eo/familienzulagen-fuer-selbstaendigerwerbende/ce58ee54a6df32dae1877511b2218335/?tx_ttnews%5Bcat%5D=3</link>
			<description>Ab dem 1. Januar 2013 haben auch Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch Anrecht auf die national...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1. Januar 2013 haben auch Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch Anrecht auf die national festgelegten Mindestbeiträge der Familienzulagen. Gleichzeitig müssen sie aber auch zu deren Finanzierung beitragen. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst. Das Parlament hatte die Ausdehnung der Familienzulagen auf Selbständigerwerbende in der Frühjahrssession beschlossen.</p>
<p>Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) schaffte das Parlament ein einheitliches System der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende schweizweit. Heute bezieht sich das FamZG nur auf die Arbeitnehmenden; Selbständigerwerbende erhalten lediglich in 13 Kantonen aufgrund von kantonalen Regelungen Familienzulagen (BE, LU, SZ, NW, GL, BL, BS, SH, AR, SG, VD, VS und GE). </p>
<p><a href="http://www.bsv.admin.ch/aktuell/medien/00120/index.html?lang=de&amp;msg-id=41910" target="_blank" >www.bsv.admin.ch/aktuell/medien/00120/index.html?lang=de&amp;msg-id=41910</a></p>]]></content:encoded>
			<category>AHV / IV / EO</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 12 Nov 2012 20:42:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mindestlohn-Initiative eingereicht</title>
			<link>http://www.a-c-t.ch/kulturpolitik/ahv-iv-eo/ahv-iv-eo/mindestlohn-initiative-eingereicht/b9ab024cf8570b4a65d8031ed1ec2ef2/?tx_ttnews%5Bcat%5D=3</link>
			<description>Am 23. Januar 2012 hat der Schweizer Gewerkschaftsbund mit seinen Verbänden und ...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 23. Januar 2012 hat der Schweizer Gewerkschaftsbund mit seinen Verbänden und  Partnerorganisationen die Volksinitiative „für den Schutz fairer Löhne  (Mindestlohn-Initiative)“ mit über 111‘000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei  eingereicht. <br />Das gewerkschaftliche Volksbegehren verlangt eine Förderung von  Gesamtarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen. Damit schützt es die Löhne der  Normalverdienenden, verhindert Lohndruck und stärkt das GAV-System. Gleichzeitig  will es Tieflöhne bekämpfen und verlangt deshalb ergänzend für alle Männer und  Frauen das Recht auf einen anständigen Lohn. Die Initiative verlangt als  Untergrenze einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder 4000  Franken pro Monat (bei 42 Wochenstunden). So viel braucht es mindestens, um in  der Schweiz finanziell einigermassen über die Runden zu kommen. Zurzeit haben in  der Schweiz 400‘000 Personen, grossmehrheitlich Frauen, einen tieferen Lohn.  <br />Die Mindestlohn-Initiative findet grossen Anklang: Eine repräsentative  Befragung des Link-Instituts im letzten Jahr ergab, dass 85 Prozent die  Einführung eines Mindestlohns befürworten. Grosse Zustimmung der  Stimmberechtigten haben die Initiantinnen und Initianten auch während<br />der  Unterschriftensammlung erfahren. Es war sehr einfach, die benötigte Anzahl  Unterschriften zu sammeln.</p>
<p><a href="http://www.sgb.ch" target="_blank" >www.sgb.ch</a> </p>]]></content:encoded>
			<category>AHV / IV / EO</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 19:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Merkblatt zu AHV-Beiträgen auf geringfügigen Löhnen</title>
			<link>http://www.a-c-t.ch/kulturpolitik/ahv-iv-eo/ahv-iv-eo/merkblatt-zu-ahv-beitraegen-auf-geringfuegigen-loehnen/629b953c6fbb82f9ec8eabf0b234a88c/?tx_ttnews%5Bcat%5D=3</link>
			<description>Seit dem 1. Januar 2010 müssen die Arbeitgeber/innen aus den Bereichen Tanz- und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 1. Januar 2010 müssen die Arbeitgeber/innen aus den Bereichen Tanz- und Theaterproduktionen, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduktionen, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich automatisch einen Beitrag an die AHV/IV/ALV der Arbeitnehmer/innen leisten. Dies gilt auch für geringfügige Löhne. </p>
<p><a href="fileadmin/docs/Dokumente/Merkblatt_AHVV_geringfuegige_Loehne_d_2010.pdf?PHPSESSID=dfef7518e252695d608c81d012b1f40d" >Merkblatt (PDF)</a><br /><a href="fileadmin/docs/Dokumente/Merkblatt_AHVV_geringfuegige_Loehne_f_2010.pdf?PHPSESSID=dfef7518e252695d608c81d012b1f40d" >Aide-mémoire (PDF)</a> <br /><a href="fileadmin/docs/Dokumente/Merkblatt_AHVV_geringfuegige_Loehne_i_2010.pdf?PHPSESSID=dfef7518e252695d608c81d012b1f40d" >Promemoria (PDF)</a> </p>]]></content:encoded>
			<category>AHV / IV / EO</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundesrat verbessert die soziale Sicherheit</title>
			<link>http://www.a-c-t.ch/kulturpolitik/ahv-iv-eo/ahv-iv-eo/bundesrat-verbessert-die-soziale-sicherheit/a7e4e72ef79d7a85107dd80ee1fd47f4/?tx_ttnews%5Bcat%5D=3</link>
			<description>Ab dem 1. Januar 2010 müssen die Arbeitgeber aus den Bereichen Tanz- und Theaterproduktionen,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1. Januar 2010 müssen die Arbeitgeber aus den Bereichen Tanz- und Theaterproduktionen, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduktionen, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich einen Beitrag an die AHV/IV/ALV der Arbeitnehmer/innen leisten. Dies gilt auch für Löhne unter 2'200.- Franken. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur für die erwähnten Arbeitgeberkreise. Das heisst, wenn ein Schauspieler in einem Versicherungsunternehmen, einem Gymnasium oder in einem Spital ein Kurzengagement hat und weniger als 2'200.- Franken verdient, so sind diese Arbeitgeber nicht automatisch verpflichtet, einen Beitrag an die AHV des Schauspielers zu leisten. <br />Ein Merkblatt zu diesem Thema ist in Ausarbeitung und wird den ACT-Mitgliedern Anfang 2010 zugestellt. </p>
<p>Medienmitteilung des Eidgenössisches Departement des Innern, 30.9.2009: </p>
<p>Der Bundesrat hat beschlossen, die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden zu verstärken. Ab 1. Januar 2010 sollen auf sämtlichen, auch minimen Löhnen von Kulturschaffenden AHV/IV/EO-Beiträge erhoben werden. Um die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden zu verstärken, hat der Bundesrat beschlossen, dass die Arbeitgeber im Kulturbereich systematisch auf allen, auch geringfügigen Löhnen AHV/IV/EO-Beiträge zu entrichten haben. Ausserdem werden auch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geschuldet. Diese Lösung wird bereits für Tätigkeiten in Privathaushalten angewendet. <br />Grundsätzlich sind Einkommen bis zur Höhe von 2 200 Franken pro Jahr und pro Arbeitgeber von der Beitragserhebung AHV/IV/EO befreit. Dies benachteiligte jene Arbeitnehmende mit atypischen Arbeitsverhältnissen, die regelmässig Kleinstarbeitseinsätze mit Löhnen unter dieser Schwelle kumulieren. Solche geringfügigen Löhne konnten in der Folge nicht für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Deshalb gilt ab 1. Januar 2010 für Tätigkeiten im Kultursektor die systematische Beitragspflicht AHV/IV/EO auf sämtlichen, auch minimen Löhnen. In Zusammenarbeit mit Suisseculture wird der betroffene Arbeitgeberkreis umschrieben mit Tanz- und Theaterproduzenten, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich. </p>
<p>Kommentar von Suisseculture, 2.10.2009: </p>
<p>Was unter dem Titel „Bessere soziale Sicherheit für Kulturschaffende“ vom Medien­dienst des Bundesrates vorgestern verkündet und in dem Medien verbreitet wurde, ist in der Tat eine Änderung der AHV-Verordnung, welche eine vor 2 Jahren dort beschlos­sene Verschlechterung abzufedern hilft. <br />Gemäss dieser Änderung, die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit anfangs 2008 eingeführt wurde, haben Arbeitnehmer, mit weniger als 2‘200 Franken Einkom­men bei der gleichen Arbeitgeberin, nur noch Anspruch auf AHV/IV/ALV-Beiträge, wenn sie dies explizit von ihr verlangen. Diese, als Vereinfachung für die Arbeitgeberin­nen gedachte Regelung, hatte zur Folge, dass vor allem in Audiovisions-, Theater- und Musikbereich, wo viele temporäre Kurzarbeitsverhältnisse mit kleineren Entlöhnungen eingegangen werden, zahlreiche Löhne bei der AHV und der Arbeitslosenversicherung nicht mehr abgerechnet wurden, wenn die Arbeitnehmer dies nicht explizit verlangten. Die Folge: schlechtere Rente im Alter und bei Invalidität und keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Die nun vom Bundesrat beschlossene Änderung geht auf eine von der Suisseculture angeregt Intervention der Nationalrätin Christine Goll und darauffolgenden Verhandlun­gen zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), der Suisseculture und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zurück. <br />Neu müssen ab 1.1.2010 in den Arbeitgeberkreisen Tanz- und Theaterproduzenten, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich die AHV/IV/ALV-Beiträge für alle Einkommen, auch die kleinsten, abgerechnet werden. Für künstlerische Tätigkeit in andern Arbeitgeberkreisen, wie z.B. für eine Schauspielleistung zur Mitarbeiterschulung eines Spitals, deren Lohn unter 2‘200 Franken beträgt, muss der Arbeitnehmer nach wie vor explizit verlangen, dass die AHV/IV/ALV-Beiträge für ihn von der Arbeitgeberin abgerechnet wird, ansonsten er diesbezüglich zumeist leer ausgeht. </p>]]></content:encoded>
			<category>AHV / IV / EO</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 00:00:00 +0100</pubDate>
			
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